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BMF Belegcheck app for iPhone and iPad


4.8 ( 5888 ratings )
Utilities Finance
Developer: Bundesministerium für Finanzen
Free
Current version: 3.0.12, last update: 1 year ago
First release : 02 Sep 2016
App size: 24.57 Mb

BMF App für Unternehmen, die der Registrierkassenpflicht nach §131b BAO unterliegen, zur Prüfung von Start- und Jahresbelegen aus Registrierkassen.
Hinweis: Die BMF Belegcheck-App kann nicht von Privatpersonen zur Prüfung eines Belegs verwendet werden!

Diese vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) entwickelte App ermöglicht die Prüfung von Start- und Jahresbelegen von Registrierkassen mit einer Sicherheitseinrichtung (§§6 Abs. 4 und 8 Abs. 3 RKSV).

Sie stellt folgende Features für die Erfassung des gesetzlich vorgeschriebenen maschinenlesbaren Codes auf Registrierkassenbelegen zur Verfügung:

BELEG SCANNEN

Es wird ein QR Code gescannt und an das Prüfservice des BMF übermittelt.

LINK/CODE EINGEBEN

Ist am Beleg an Stelle eines QR Codes ein Link angegeben, kann dieser hier eingegeben werden. Der im Link hinterlegte maschinenlesbare Code wird in der Folge an das BMF Prüfservice übermittelt.

Ist am Beleg an Stelle eines QR Codes bzw. Links der maschinenlesbare Code aufgedruckt, kann dieser hier eingegeben und in weiterer Folge an das BMF Prüfservice übermittelt werden.

OFFLINE-BELEGE

Sollte die Übermittlung des maschinenlesbaren Codes an das BMF Prüfservice nicht möglich sein, wird dieser in der App zwischengespeichert. Das Feature ermöglicht das neuerliche Prüfen oder Löschen jedes einzelnen Beleges.

GEPRÜFTE BELEGE

Alle an das BMF Prüfservice übermittelten Belege werden mit dem zugehörigen Prüfergebnis in der App gespeichert.

Für die Prüfung der Belege ist ein Authentifizierungscode erforderlich. Dieser wird nach erfolgreicher Registrierung ihrer Registrierkasse und Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit über FinanzOnline bekanntgegeben.

Das Prüfservice, dem der maschinenlesbare Code zur Verfügung gestellt wurde, gleicht die Daten im maschinenlesbaren Code mit den über FinanzOnline registrierten Daten (§16 RKSV) ab.

Das Ergebnis der Prüfung wird unmittelbar auf dem verwendeten Gerät angezeigt.